Wagner & Hartmann 0170 7045088
Schreibtisch von oben: eine Reihe ausgedruckter Aufnahmen von Straße, Fahrzeug und Hauseingang, daneben ein Bericht mit Zeitspalte und eine graue Mappe — die Detektei Wagner & Hartmann bei der Auswertung
Detektei · Süddeutschland

Was sich belegen lässt, belegen wir

Sie haben einen Verdacht. Wir klären, was sich davon dokumentieren lässt — vertraulich, und bevor Sie sich festlegen.

465Städte im Einsatzgebiet
7Bundesländer in der südlichen Hälfte
276Amtsgerichtsbezirke, nach Ort belegt
kostenfreiErstberatung, auch wenn wir abraten
Steinbrücke über einen Fluss, dahinter ein Weinort am Hang
Wie wir arbeiten

Die Erstberatung ist auch dann kostenfrei, wenn wir Ihnen von einer Ermittlung abraten.

Nicht jeder Verdacht lässt sich belegen. Das zu sagen, bevor ein Auftrag entsteht, gehört zur Arbeit.

Ablauf

Wie eine Beauftragung abläuft

Fünf Schritte. Das Erstgespräch kostet nichts — festgelegt haben Sie sich erst mit dem Auftrag.

  1. kostenfrei

    Erstgespräch

    Sie schildern die Lage, wir ordnen ein.

  2. Einschätzung

    Was zulässig ist und welchen Aufwand der Fall braucht.

  3. Auftrag

    Schriftlich, mit Obergrenze. Erst hier entscheiden Sie.

  4. Einsatz

    Observation oder Recherche, laufend dokumentiert.

  5. Bericht

    Chronologie, Lichtbilder, Zeittabelle.

Noch kein Auftrag — Sie legen sich nicht fest Ab hier beauftragt — im vereinbarten Rahmen
Aufgeschlagene Akte mit Observationsbericht: eine Spalte mit Uhrzeiten, daneben zwei aufgeklammerte Abzüge von Straße und Hauseingang
Arbeitsweise

Drei Grundsätze, die uns gelegentlich Geld kosten

Eine Detektei wird beauftragt, wenn etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Umso wichtiger ist, dass vorher klar ist, woran man ist.

  • Wir sagen vorher, was sich belegen lässt

    Eine Ermittlung, die nichts Verwertbares erbringen kann, nehmen wir nicht an. Das Erstgespräch endet deshalb regelmäßig mit einer Absage unsererseits.

  • Wir bleiben innerhalb des Zulässigen

    Kein GPS an fremden Fahrzeugen, kein Zugriff auf Konten oder Telefondaten, kein Betreten von Wohnungen. Solche Mittel machen das Ergebnis wertlos und Ihre Lage schlechter.

  • Wir trennen Beobachtung und Bewertung

    Was wir gesehen haben, steht im Bericht nicht dort, wo wir es einordnen. Ein Gericht muss beides auseinanderhalten können.

Rechtsrahmen

Was eine Detektei darf — und was nicht

Die Frage entscheidet über den Wert des Ergebnisses. Ein rechtswidrig erlangter Beleg nützt im Verfahren nichts und schadet Ihrer Position.

+Zulässig
  • Beobachtung im öffentlich zugänglichen Raum
  • Lichtbilder zur Beweissicherung bei berechtigtem Interesse
  • Recherche in öffentlichen Registern
  • Befragung von Auskunftspersonen auf freiwilliger Basis
  • Aussage des Ermittlers als Zeuge vor Gericht
−Unzulässig
  • Abhören von Gesprächen und Mitschnitt ohne Einwilligung
  • GPS-Sender am Fahrzeug einer Zielperson
  • Betreten von Wohnungen und befriedetem Besitztum
  • Zugriff auf Konten, Telefondaten oder Postsendungen
  • Vortäuschen einer amtlichen Eigenschaft

Keine Erfolgs- oder Aufklärungsgarantie. Eine Ermittlung kann ergeben, dass sich ein Verdacht nicht bestätigt. Auch das ist ein Ergebnis — und häufig das wichtigere.

Heller Besprechungsraum von der Tür aus: ein leerer Stuhl am Tisch, davor eine geschlossene graue Mappe und ein Glas Wasser
Vor dem Auftrag

Lohnt eine Ermittlung in Ihrem Fall?

Schildern Sie uns die Lage in wenigen Sätzen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung — auch dann, wenn sie lautet, dass sich der Aufwand nicht lohnt.

Einsatzgebiet

Wo wir ermitteln

Die südliche Hälfte Deutschlands: 7 Bundesländer, 465 Städte mit eigener Seite. Klicken Sie ein Land an, um zur Städteliste zu kommen.

Abgedeckte Bundesländer BW BY HE RP SL SN TH

7 Bundesländer 465 Städte im Einsatzgebiet

Häufige Fragen

Was Mandanten vorab wissen wollen

Was kostet eine Detektei?

Das hängt davon ab, was der Fall verlangt — Dauer, Zahl der Ermittler und Anfahrt bestimmen den Aufwand. Deshalb nennen wir keine Listenpreise. Die Kosten besprechen wir im Erstgespräch und halten sie anschließend schriftlich fest, mit einer Obergrenze.

Sind die Ergebnisse vor Gericht verwertbar?
Wenn sie rechtmäßig erlangt und sauber dokumentiert sind: ja. Unsere Berichte trennen Beobachtung und Bewertung, führen Zeit und Ort lückenlos, und der Ermittler steht als Zeuge zur Verfügung.
Erfährt die beobachtete Person davon?
Nicht durch uns. Diskretion ist Teil der Leistung — während des Einsatzes und danach. Auch Ihr Umfeld erfährt nichts von der Beauftragung.
Kann ich anonym anfragen?
Ja. Für das Erstgespräch brauchen wir keinen Namen. Erst wenn Sie beauftragen, benötigen wir Ihre Daten für Vertrag und Rechnung.
Wer führt die Ermittlung aus?
Die Aufträge werden an die GSG Security GmbH vermittelt, die sie mit eigenen Ermittlern ausführt. Das steht im Impressum und wird Ihnen auch im Erstgespräch gesagt.
Arbeiten Sie bundesweit?
Wir decken die südliche Hälfte Deutschlands ab — 7 Bundesländer. Für die nördliche Hälfte gibt es andere Anbieter; wir sagen Ihnen das offen, statt eine Anfahrt abzurechnen, die niemandem nützt.
Tischtelefon und aufgeschlagener Notizblock mit Stift auf einem Schreibtisch am Fenster im Morgenlicht
Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihren Fall

Ein Anruf genügt für die erste Einschätzung. Sie erfahren, was sich belegen lässt, was es kostet und wie lange es dauert.